Die Abkürzung „zzgl.“ begegnet dir häufig in Rechnungen, Angeboten und Verträgen. Sie ist ein fester Bestandteil des kaufmännischen Sprachgebrauchs und bedeutet ausgeschrieben „zuzüglich“. Im Gegensatz zu vielen anderen Abkürzungen, die auch mündlich verwendet werden, wird „zzgl.“ fast ausschließlich in der Schriftsprache genutzt.
Was bedeutet „zzgl.“?
Die Abkürzung „zzgl.“ signalisiert, dass zu einem bereits genannten Betrag noch etwas hinzukommt. Es ist das Gegenteil von „abzgl.“ (abzüglich), das einen Abzug kennzeichnet.
Im Finanzwesen und im Handel wird die Abkürzung verwendet, um eine transparente Preisgestaltung zu gewährleisten. Sie macht deutlich, dass der angegebene Preis nicht der Endpreis ist, sondern dass noch weitere Kosten hinzugerechnet werden.
Häufige Anwendungsbereiche
Die gängigste und wichtigste Verwendung von „zzgl.“ findest du in Verbindung mit der Mehrwertsteuer.
- zzgl. MwSt. (Mehrwertsteuer): Wenn auf einer Rechnung „100 € zzgl. 19 % MwSt.“ steht, bedeutet das, dass der Preis von 100 Euro der Nettopreis ist. Du musst also noch 19 % Mehrwertsteuer dazurechnen, was zu einem Bruttopreis von 119 Euro führt. Diese Angabe ist besonders im B2B-Bereich (Business-to-Business) üblich. Für Endkunden (B2C) müssen in Deutschland die Preise in der Regel bereits die Mehrwertsteuer enthalten.
- zzgl. Versandkosten: In Online-Shops siehst du oft Preise, bei denen die Versandkosten noch nicht enthalten sind. Der Hinweis „zzgl. Versand“ macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für den Transport noch zum Kaufpreis hinzukommen.
- zzgl. Nebenkosten: Auch in Mietverträgen wird der Begriff häufig genutzt. Der angegebene Mietpreis bezieht sich dann nur auf die Kaltmiete, und die Nebenkosten wie Wasser, Heizung oder Müllgebühren kommen noch „zuzüglich“ hinzu.
Die korrekte Verwendung von „zzgl.“ sorgt für Klarheit und hilft dir, den Endpreis einer Ware oder Dienstleistung auf einen Blick zu erkennen.
